Für viele Betriebsräte hat eine spannende Zeit begonnen; sie sind neu gewählt als Interessensvertreter*in und müssen lernen, wie Betriebsratsarbeit geht.

Betriebliche Mitbestimmung ist eines der Kernelemente unserer Demokratie. Sie trägt meiner Überzeugung nach zum Erfolg deutscher Unternehmen und zum sozialen Frieden bei.

Alle vier Jahre gibt es in Deutschland immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai Betriebsratswahlen. Dieses Jahr war es wieder soweit. Mit hoher Wahlbeteiligung,  in den letzten Jahrzehnten rund 75 Prozent, zeigen die Beschäftigten, dass ihnen Mitbestimmung wichtig ist. Und sie zeigen Wertschätzung für jene Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich für die Interessen der Arbeitnehmer*innen einsetzen: die Betriebsräte in privaten Unternehmen und die Personalräte im öffentlichen Dienst.

Knapp die Hälfte aller Beschäftigten in der deutschen Privatwirtschaft wird durch Betriebsräte repräsentiert; in öffentlich-rechtlichen Unternehmen werden etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer*innen durch Personalräte vertreten.

Interessensvertretung ist anspruchsvoll

Mitbestimmungsrechte auszuüben, das heißt für die gewählten Vertreter*innen: mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe verhandeln, um die Interessen der Mitarbeitenden bestmöglich wahrzunehmen und darüber gut zu informieren – zum Beispiel auf Belegschaftsversammlungen.

Wichtigste Basis einer erfolgreichen Arbeit von Betriebsräten sind gründliche Kenntnisse im Vertretungsrecht, im Arbeitsrecht und  im  Gesundheits- und Datenschutz.

Nicht weniger bedeutsam neben dem rechtlichen Fachwissen sind eher „weiche“ Fähigkeiten. Betriebs- und Personalräte sollten überzeugend  argumentieren, geschickt verhandeln, gut präsentieren, souverän auftreten und Konflikte konstruktiv bewältigen können.

Fortbildung ist sinnvoll

Das wird nicht jeder/m in die Wiege gelegt;   Coaching kann für einzelne Betriebs- oder Personalratsmitglieder sowie die Vorsitzenden hilfreich sein, um Kompetenzen aufzubauen und zu verfeinern.

Für neue Gremien empfehlen sich Gruppencoaching und Teambuilding. Denn die meisten Gremien sind nach der Wahl eher zufällig zusammengesetzt. Ein Zusammenwachsen ist notwendig, aber keineswegs selbstverständlich.

Im Gegenteil: leider kommt es mitunter zu Konflikten im Gremium oder die Arbeitnehmer*innen-Vertretung steckt sogar im internen Dauerclinch; das ist nicht nur nervenzerrend sondern schwächt auch die Position gegenüber dem Arbeitgeber. Dann sollte eine allparteiliche Mediation in Betracht gezogen werden.

Vorteile der Mediation

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Du sparst Zeit und Geld, da die Mediation sehr viel schneller, preiswerter, flexibler und unbürokratischer ist als ein Gerichtsverfahren.

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Sie bietet Dir und dem Streitgegner ein faires, vertrauliches und gesichtswahrendes Verfahren auf Augenhöhe, in dem Du die Kontrolle behältst, da alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

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Mediation kann auch erfolgreich bei einem langjährigem, hocheskalierten Streit sein.

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Einem Unternehmen hilft Mediation, den wirtschaftlichen Schaden, der durch einen eskalierten Dauerkonflikt entstehen könnte, gering zu halten.

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Mediation ist nachhaltig, da alle Beteiligten nach einer Mediation von der Win-Win-Lösung profitieren. Mehr als 90% der Teilnehmer an Mediationsverfahren sind mit Verlauf und Ergebnis zufrieden.